Familienrecht

Familienrecht

Die Anwaltskanzlei Ilona Nistahl in Bremen

Mein Ziel als Rechtsanwältin ist es, Ihnen professionelle Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten des Familienrechts zu bieten. Ich setze mich dafür ein, Ihre Rechte zu schützen und Ihnen zu einer bestmöglichen Lösung zu verhelfen.


Im Bereich des Familienrechts unterstütze ich Sie in verschiedenen Angelegenheiten. Aufgrund von regelmäßigen Fortbildungen und Studium der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung bin ich in der Lage, Sie sachgerecht zu beraten. Insbesondere stehen dabei im Rahmen einer Trennung und Scheidung folgende Bereiche im Mittelpunkt:


Trennung: Sie überlegen derzeit, ob Sie sich von Ihrem Ehegatten / Ihrer Ehegattin trennen sollen und sind sich unsicher über die Vorgehensweise und die erforderlichen Schritte? Ich stehe Ihnen für alle Themen in diesem Zusammenhang zur Verfügung und berate Sie gern, damit Sie befähigt sind, Ihre Entscheidungen zu treffen.

Auch wenn Sie schon seit einiger Zeit getrennt leben und nun im Hinblick auf eine Scheidung Fragen zum Procedere oder zu den relevanten Folgesachen, wie Versorgungsausgleich, Unterhalt und Zugewinn haben, informiere ich Sie gern über das zielgerichtete Vorgehen. 



Scheidungsverfahren: Ein Scheidungsverfahren kann nur durch einen Rechtsanwalt eingeleitet werden, der den Scheidungsantrag für Sie stellt. Vorab nehme ich mir auch die Zeit, mit Ihnen alle Scheidungsfolgen noch einmal zu betrachten und Sie über notwendige Schritte zu informieren, damit Sie Ihre eigenen Rechte beurteilen und ggf. wahren können.


Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch bei Aufhebung, Nichtigkeit und Annullierung aus formellen Gründen ebenso beratend und aktiv zur Seite wie bei der Aufhebung von Lebenspartnerschaften. 


Ich unterstütze Sie aktiv dabei, eine faire und einvernehmliche Scheidungs- und Trennungsfolgenvereinbarung zu erarbeiten, in der Themen wie Unterhaltszahlungen, die Aufteilung des Vermögens und der Zugewinnausgleich geregelt werden.



Versorgungsausgleich: Der Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften ist komplex und häufig für den Laien nicht einfach zu verstehen. Hier kann ich Ihnen ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite stehen und die Auskünfte der Rentenversicherungsträger erläutern. 



Unterhaltszahlungen: Ich stehe Ihnen in allen Fragen des Unterhaltes, wie Kindes-, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt zur Seite, um den angemessenen Unterhaltsbetrag zu berechnen und sicherzustellen, dass er rechtlich durchsetzbar ist. 

Ich vertrete Sie ebenso engagiert für den Fall, dass gegen Sie unberechtigten Unterhaltsforderungen erhoben werden. 



Sorgerecht: Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte in Bezug auf das Sorgerecht. Ich vertrete Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht, falls eine Einigung nicht erzielt werden kann.



Umgangsrecht: Für die Eltern ist es nach einer Trennung oft eine große Herausforderung, die Umgänge mit den gemeinsamen Kindern zu regeln. Dabei sollten neben den eigenen Emotionen der Eltern auch die Bedürfnisse der Kinder in den Blick genommen werden. Ich setze mich für Sie außergerichtlich und gerichtlich dafür ein, Ihre Umgangsrechte geltend zu machen und verlässliche Regelungen zu erzielen. Dabei bin ich auch an Ihrer Seite, um den besonderen Bedürfnissen Ihres Kindes zum Recht zu verhelfen. Muss ein Umgang aus nachvollziehbaren Gründen indessen ausgesetzt werden, unterstütze ich Sie im Interesse des Kindes. 



Schutz vor häuslicher Gewalt: Im Falle von häuslicher Gewalt oder Kindesmisshandlung helfe ich Ihnen gern dabei, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wie zum Beispiel einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz oder die Beantragung von Aufenthaltsbestimmungsrechten für gefährdete Personen.



Vermögensauseinandersetzung: Bei der Aufteilung des Vermögens während einer Scheidung setze ich mich für Ihre Interessen ein und streben eine gerechte Lösung an. Oft stellt sich die Auseinandersetzung im Zugewinn als schwierig dar. Ich berate Sie hier umfassend und verständlich. Gern erstelle ich Ihnen eine Berechnung zum Zugewinn und vertrete Sie auch in der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. 



Eheverträge: Ich beraten Sie bei der Erstellung von Eheverträgen, um Ihre rechtlichen Interessen zu schützen und potenzielle Konflikte in der Zukunft zu vermeiden.


Verfahrenskostenhilfe: Sofern Sie aus wirtschaftlichen Gründen die Kosten für ein gerichtliches Verfahren nicht tragen können, unterstütze ich Sie auch bei der Antragstellung zur Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe und vertrete Sie auch insofern. 

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